Das rote Rezept in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Was ist kostenlos und was gilt zu beachten?
In der deutschen Gesundheitsversorgung spielen Rezepte eine zentrale Rolle, da sie die Verordnung von Medikamenten durch Ärzte ermöglichen und gleichzeitig die Abrechnung zwischen Krankenkassen, Ärzten und Apotheken regeln. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem sogenannten roten Rezept, auch als Kassenrezept oder rosafarbenes Rezept bekannt. Es ist das Standardrezept für gesetzlich Versicherte und wird in der Regel von der Krankenkasse bezahlt – mit Ausnahmen, die im Folgenden genauer erläutert werden.
Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über das rote Rezept, einschließlich der Frage, ob es kostenlos ist, wer die Kosten trägt und unter welchen Voraussetzungen Zuzahlungen entfallen können. Die Informationen basieren auf mehreren Quellen, die in einer Quellenliste am Ende des Artikels genannt werden.
Was ist ein rotes Rezept?
Ein rotes Rezept, auch rosafarbenes Rezept genannt, ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept, das ausschließlich für gesetzlich Versicherte verwendet wird. Es dient dazu, Arzneimittel zu verordnen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese Arzneimittel werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt, wobei der Patient eine gesetzliche Zuzahlung leisten muss.
Im Gegensatz zum roten Rezept gibt es auch andere Rezeptarten, wie das blaue Privatrezept oder das grüne Rezept, die jedoch andere Anwendungsbereiche und Kostenverantwortlichkeiten haben. Die Farbe des Rezepts ist somit ein wichtiger Indikator dafür, wer das Medikament bezahlt und wie lange es gültig ist.
Ist das rote Rezept kostenlos?
Ein rotes Rezept ist nicht vollständig kostenlos. Es ist kostenfrei im Sinne der Verordnung, da der Arzt oder die Ärztin keine Kosten für das Rezept selbst erhält oder anrechnet. Allerdings wird die Zuzahlung durch den Patienten verlangt, es sei denn, das Medikament ist von der Zuzahlung befreit.
Die Krankenkasse übernimmt die Hauptkosten des Arzneimittels, und der Arzt erhält seine Behandlungshonorare nach gesetzlichen Regelungen. Der Patient ist lediglich verpflichtet, eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten, die je nach Medikamentenpreis variiert.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die Zuzahlung ist ein festgelegter Betrag, den der Patient für jedes Arzneimittel selbst zahlen muss. Sie hängt vom Preis des Arzneimittels ab und wird nach folgender Regel berechnet:
- Bei Medikamenten, die bis zu 10 Euro kosten, muss der Patient die Hälfte der Kosten zahlen.
- Bei Medikamenten, die über 10 Euro kosten, beträgt die Zuzahlung 5 Euro.
- Die Höchstzuzahlung liegt bei 10 Euro pro Arzneimittel.
Einige Beispiele:
Preis des Arzneimittels | Zuzahlung des Patienten |
---|---|
4,75 Euro | 4,75 Euro |
7 Euro | 5 Euro |
10 Euro | 5 Euro |
75 Euro | 7,50 Euro |
400 Euro | 10 Euro |
Diese Regelung gilt für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Private Krankenversicherungen können andere Regelungen haben.
Wann entfällt die Zuzahlung?
In bestimmten Fällen kann die Zuzahlung entfallen, was bedeutet, dass der Patient nichts selbst bezahlen muss. Dazu zählen:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
In der GKV müssen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs keine Zuzahlungen leisten, wenn die Medikamente auf Rezept verordnet werden.Schwerbehinderte Menschen:
Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 80 Prozent sind von der Zuzahlung befreit.Lebenspartnerschaften und Ehepartner:
Bei lebenslanger Pflegebedürftigkeit oder chronischen Erkrankungen können auch Ehepartner oder Lebenspartner von der Zuzahlung befreit sein.Medikamente mit reduziertem Preis:
Wenn ein Arzneimittel vom Hersteller zu einem Preis angeboten wird, der mindestens 30 Prozent unter dem gesetzlich festgelegten Festbetrag liegt, kann es von der Zuzahlung befreit werden.
Stand 1. April 2022 waren knapp 3.967 Arzneimittel in dieser Liste enthalten.
Was ist ein rosa Rezept?
Das rosafarbene Rezept ist im Prinzip dasselbe wie das rote Rezept. Es wird manchmal auch als Kassenrezept bezeichnet. Es gilt für 28 Tage und wird nur von Ärzten mit Kassenzulassung ausgestellt. Das bedeutet, dass die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt.
Die Farbe rosa ist also synonym mit rot zu verstehen, wobei rot in der alltäglichen Sprache häufiger verwendet wird. Beide Rezeptarten sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei in der Ausstellung, wobei die Zuzahlung durch den Patienten verlangt wird, es sei denn, die Bedingungen für eine Befreiung vorliegen.
Wie oft ist ein rotes Rezept gültig?
Ein rotes Rezept ist in der Regel 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Es kann jedoch vorkommen, dass der Arzt oder die Ärztin eine längere Gültigkeit vermerkt, beispielsweise für Medikamente, die über einen längeren Zeitraum eingenommen werden müssen.
Ein grünes Rezept, das für nicht verschreibungspflichtige Medikamente verwendet wird, ist hingegen unbegrenzt gültig, da es nicht durch die Krankenkasse abgerechnet wird.
Wer zahlt das rote Rezept?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hauptkosten für die Arzneimittel, die auf einem roten Rezept verordnet werden. Allerdings gilt:
- Die Krankenkasse zahlt nicht den vollen Betrag, sondern abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
- Der Patient muss daher immer eine Zuzahlung leisten, es sei denn, er oder sie ist von dieser befreit (z. B. als unter 18-Jähriger, schwerbehindert oder für bestimmte Medikamente).
Ein weiterer Aspekt ist die Verrechnung mit der Apotheke. Die Apotheke erhält für jedes verschreibungspflichtige Medikament eine prozentuale Vergütung. Diese beträgt drei Prozent vom Apothekeneinkaufspreis.
Beispiel: - Ein Medikament kostet den Apotheker 20 Euro. - Die Verrechnung beträgt 3 % → 0,60 Euro. - Der Apotheker erhält also 0,60 Euro an Vergütung.
Was ist ein grünes Rezept?
Ein grünes Rezept wird von Ärzten ausgestellt, wenn ein Medikament nicht verschreibungspflichtig ist. Es gibt keine Zuzahlung, und die Krankenkasse übernimmt keine Kosten. Stattdessen muss der Patient das Medikament vollständig selbst bezahlen.
Ein Projekt namens „Pro Grünes Rezept“ hat eine neue Internetplattform gestartet, auf der Ärzte grüne Rezepte kostenlos anfordern können. Dies ermöglicht es, Patienten Medikamente zu empfehlen, ohne dass eine Kassenrezeptverordnung notwendig ist.
Welche Rezeptfarbe muss man selbst zahlen?
Neben dem roten Rezept gibt es weitere Rezeptfarben:
Farbe | Rezepttyp | Bezahlt von | Gültigkeit |
---|---|---|---|
Rot | Kassenrezept | Krankenkasse (Zuzahlung des Patienten) | 28 Tage |
Rosa | Kassenrezept | Krankenkasse (Zuzahlung des Patienten) | 28 Tage |
Blau | Privatrezept | Privatversicherter | meist unbegrenzt |
Gelb | BtM-Rezept | Patient | meist unbegrenzt |
Grün | Grünes Rezept | Patient | unbegrenzt |
Ein grünes Rezept ist daher die einzige Rezeptfarbe, bei der der Patient das Medikament vollständig selbst bezahlen muss, ohne dass eine Krankenkasse oder Privatversicherung beteiligt ist.
Was sind rezeptfreie Arzneimittel?
Rezeptfreie Arzneimittel können ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke erworben werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Schmerzmittel wie Paracetamol
- Erkältungsmittel
- Homöopathische Präparate
- Salben gegen leichte Hautreizungen
Diese Medikamente werden nicht über die Krankenkasse abgerechnet, und der Patient zahlt sie vollständig selbst. Eine Ausnahme kann für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen gelten, die rezeptfreie Medikamente benötigen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung zwischen Arzt, Krankenkasse und Apotheke erfolgt nach klar definierten Regeln:
- Der Arzt stellt ein rotes Rezept aus.
- Der Patient gibt das Rezept in der Apotheke ab.
- Die Apotheke vergütet das Medikament und erhält eine prozentuale Vergütung.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Der Arzt erhält für die Behandlung einen Honorarbetrag, der je nach Region und Tätigkeit variiert. Laut KBV Honorarbericht verdienten beispielsweise Allgemeinmediziner und Internisten pro Behandlungsfall (Patient pro Quartal) zwischen 55,51 Euro (Hamburg) und 70,46 Euro (Thüringen).
Wann wird ein Rezept nicht bezahlt?
Ein Rezept wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, wenn:
- Das Medikament nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten ist.
- Das Rezept nicht von einem Arzt mit Kassenzulassung ausgestellt wurde.
- Das Rezept abgelaufen ist.
- Das Medikament nicht zugelassen oder nicht bewiesen ist.
In diesen Fällen muss der Patient das Medikament selbst bezahlen. Für solche Fälle eignet sich oft ein grünes Rezept, da es nicht durch die Krankenkasse abgerechnet wird.
Was ist ein BtM-Rezept?
Das BtM-Rezept (auch gelbes Rezept) wird verwendet, um Blut und Blutbestandteile zu bestellen. Es ist in der Regel für den Patienten kostenlos, da die Krankenkasse oder das Bundesministerium für Gesundheit die Kosten trägt.
Das BtM-Rezept ist ein separates Rezepttyp, der in der alltäglichen Patientenversorgung weniger prominent ist, aber in Transfusionsmedizin oder Blutspende eine wichtige Rolle spielt.
Was ist ein Privatrezept?
Ein Privatrezept (auch blaues Rezept) wird hauptsächlich von Privatversicherten verwendet. Es wird vollständig von der Privatversicherung abgerechnet, und der Patient muss keine Zuzahlungen leisten.
Im Gegensatz zum roten Rezept ist das blaue Rezept für gesetzlich Versicherte nicht zugänglich, da es nur für Privatversicherte ausgestellt wird.
Zusammenfassung der Rezeptarten
Farbe | Name | Zielgruppe | Bezahlt von | Zuzahlung | Gültigkeit |
---|---|---|---|---|---|
Rot | Kassenrezept | Gesetzlich Versicherte | Krankenkasse | Ja (bis 10 Euro) | 28 Tage |
Rosa | Kassenrezept | Gesetzlich Versicherte | Krankenkasse | Ja (bis 10 Euro) | 28 Tage |
Blau | Privatrezept | Privatversicherte | Privatversicherung | Nein | meist unbegrenzt |
Gelb | BtM-Rezept | Patienten | Bundesministerium | Nein | unbegrenzt |
Grün | Grünes Rezept | Patienten | Patient | Nein | unbegrenzt |
Wichtige Punkte zum roten Rezept
- Es ist nicht vollständig kostenlos, da die Zuzahlung durch den Patienten verlangt wird.
- Kinder unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten.
- Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 80 Prozent sind von der Zuzahlung befreit.
- Medikamente mit einem reduzierten Preis (mindestens 30 % unter dem Festbetrag) können von der Zuzahlung befreit sein.
- Das rosafarbene Rezept ist synonym mit dem roten Rezept und wird auch Kassenrezept genannt.
- Die Gültigkeit beträgt in der Regel 28 Tage, kann aber vom Arzt verlängert werden.
- Der Arzt erhält ein Honorar, das je nach Region variiert.
- Die Apotheke erhält eine prozentuale Vergütung für jedes verschreibungspflichtige Medikament.
Quellen
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