Palexia® 50 mg: Informationen zur Anwendung, Wirkung und Vorschriften
Palexia® 50 mg Retardtabletten und Filmtabletten sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tapentadol, das zur Gruppe der Opioide gehört. Sie werden zur Behandlung starker, chronischer Schmerzen eingesetzt, wenn andere Schmerzmittel nicht ausreichend wirksam sind. Aufgrund seines Wirkstoffes und der zentralen Wirkung auf das Gehirn, fällt Palexia® unter die Betäubungsmittelgesetzgebung (BtM-Gesetz). Das bedeutet, dass es nur auf Rezept erhältlich ist und unter ärztlicher Kontrolle angewendet wird. Im Folgenden werden die Einsatzgebiete, Dosierungsanleitung, Vorsichtsmaßnahmen und rechtliche Aspekte detailliert beschrieben.
Wirkstoffe und Wirkungsweise
Palexia® 50 mg enthält den Wirkstoff Tapentadol, der sowohl opioidartig als auch Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer ist. Diese Doppelwirkung ermöglicht eine zweifache Schmerzreduktion:
- Opioidwirkung: Tapentadol bindet an Opioidrezeptoren im Gehirn und im Rückenmark, wodurch die Schmerzübertragung reduziert wird.
- Noradrenalinwiederaufnahmehemmung: Tapentadol verhindert die Wiederaufnahme des Neurotransmitters Noradrenalin in das Nervensystem, was ebenfalls zur Schmerzreduktion beiträgt.
Diese Kombination macht Tapentadol besonders wirksam bei chronischen Schmerzen, die auf andere Weise nur unzureichend behandelt werden können.
Anwendungsgebiete
Laut den Quellen wird Palexia® 50 mg zur Behandlung starker, chronischer Schmerzen bei Erwachsenen eingesetzt, wenn ausschließlich opioide Schmerzmittel wirksam sind. Es ist nicht für die Behandlung von leichteren Schmerzen oder für Kinder vorgesehen. Die Dauer der Anwendung hängt von der individuellen Schmerzsituation und den Empfehlungen des behandelnden Arztes ab.
Darreichungsformen
Palexia® ist in zwei Darreichungsformen erhältlich:
- Retardtabletten: Diese haben eine verzögerte Freisetzung des Wirkstoffs und sind zweimal täglich einzunehmen. Sie sind in Packgrößen von 20, 50, 100 oder 14 Stück erhältlich.
- Filmtabletten: Diese sind für akute Schmerzen gedacht und können mehrmals täglich eingenommen werden. Sie sind in Packgrößen von 50 Stück erhältlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass Retardtabletten nicht geteilt, gekaut oder zerkleinert werden dürfen, da dies zu einer übergroßen Freisetzung des Wirkstoffs führen kann und somit eine Überdosierung verursachen kann.
Dosierung
Die Dosierung von Palexia® 50 mg hängt von der individuellen Schmerzsituation und der Erfahrung mit anderen Schmerzmitteln ab. Im Allgemeinen gilt:
- Erstbehandlung: Bei Patienten, die noch keine opioiden Schmerzmittel eingenommen haben, wird die Therapie mit einer Einzeldosis von 50 mg begonnen, die zweimal täglich eingenommen wird. Das ergibt eine Gesamtdosis von 100 mg pro Tag.
- Dosisanpassung: Unter ärztlicher Aufsicht kann die Dosis erhöht werden, um die Schmerzkontrolle zu optimieren.
- Maximale Tagesdosis: Die maximale Dosis sollte nicht überschritten werden, da dies zu einer Erhöhung der Nebenwirkungen führen kann.
Bei der Einnahme der Retardtabletten ist darauf zu achten, dass sie ganz mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen werden. Sie können mit oder ohne Mahlzeiten eingenommen werden.
Vorsichtsmaßnahmen und Kontraindikationen
Palexia® 50 mg ist ein starkes Schmerzmittel, das sorgfältig angewendet werden muss. Es gibt einige Wichtige Vorsichtsmaßnahmen, die beachtet werden sollten:
- Nicht für Kinder: Palexia® ist nur für Erwachsene vorgesehen.
- Nicht während der Schwangerschaft oder Stillzeit: Tapentadol kann föten- oder neonatalgiftisch wirken. Eine Anwendung während der Schwangerschaft oder Stillzeit sollte nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
- Nicht bei schweren Leber- oder Nierenerkrankungen: Die Ausscheidung von Tapentadol erfolgt über die Leber und die Nieren. Bei eingeschränkter Funktion dieser Organe kann es zu einer Anreicherung des Wirkstoffs kommen, was zu Nebenwirkungen führen kann.
- Nicht bei Schlafapnoe oder Atemproblemen: Tapentadol kann die Atemfrequenz reduzieren, was bei bestehenden Atemproblemen zu ernsthaften Komplikationen führen kann.
Nebenwirkungen
Die häufigsten Nebenwirkungen von Palexia® 50 mg sind:
- Schlaflosigkeit oder Schläfrigkeit
- Müdigkeit
- Übelkeit
- Erbrechen
- Verstopfung
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Mundtrockenheit
Bei der Einnahme von Palexia® sollte man auf mögliche Nebenwirkungen achten und diese dem Arzt oder Apotheker melden. Bei starken oder anhaltenden Nebenwirkungen kann die Dosierung angepasst werden oder es kann ein anderes Schmerzmittel empfohlen werden.
Rezeptvorgaben und Abgabebedingungen
Palexia® 50 mg fällt unter das Betäubungsmittelgesetz, das besagt, dass das Medikament nur mit einem roten Rezept (BtM-Rezept) abgegeben werden darf. Das bedeutet:
- Rezeptprüfung: Vor der Abgabe muss das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
- Stückzahlgenauigkeit: Die Abgabe muss stückzahlgenau erfolgen, d.h. die genannte Anzahl an Tabletten oder Packungen muss exakt wie verordnet abgegeben werden.
- Vorratsfreigabe: Bei bestimmten Umständen kann die Abgabe auch vor Verordnungsfrist erfolgen, dies muss jedoch von der Krankenkasse genehmigt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis ist, wenn ein BtM-Rezept wie folgt lautet: „2 x Palexia retard 200 mg 54 St. Grünenthal, 1 x Palexia 50 mg 100 St.“ In diesem Fall muss die Apotheke zwei Packungen zu je 54 St. der 200 mg-Tabletten abgeben. Bei der 50 mg-Variante hängt es davon ab, ob die Packung im Preis- und Produktverzeichnis eindeutig ist. Ist sie nicht eindeutig bestimmbar, muss vor der Abgabe eine Korrektur durch den Arzt erfolgen.
Rechtliche Aspekte
Da Palexia® unter das Betäubungsmittelgesetz (BtM-Gesetz) fällt, unterliegt es besonderen Vorschriften:
- Einschraubung: Palexia® 50 mg darf nur in der originalverpackten Form abgegeben werden. Eine Zusammenstellung oder Einschraubung in andere Behälter ist nicht erlaubt.
- Einschränkung der Weitergabe: Palexia® darf nicht an Dritte weitergegeben werden, da dies strafbar sein kann.
- Einschränkung der Einnahme: Die Einnahme des Medikaments ist nur für den verordneten Patienten erlaubt. Eine weitere Verteilung unter Freunden oder Bekannten ist nicht erlaubt.
Quellen
- Palexia® retard 50 mg Retardtabletten
- Palexia retard 50 mg Orifarm Retardtabletten
- Ist Palexia BTM-pflichtig?
- Palexia® retard 50 mg Retardtabletten – Onmeda
- Palexia® retard 50 mg Retardtabletten – Patienteninfo-Service
- Palexia Akutschmerz 50 mg Filmtabletten – Beipackzettel
- Beliefern von BtM-Rezepten – Deutsches Apothekenportal
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