Rote Rezepte: Was sie bedeuten und wann sie gebührenpflichtig sind

Rote Rezepte sind aus dem Gesundheitswesen nicht wegzudenken. Sie dienen als Nachweis für die Verordnung von Medikamenten, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Der Apotheker kann anhand der Farbe des Rezepts sofort erkennen, wie die Abrechnung erfolgt und ob der Patient Zuzahlungen leisten muss. In diesem Artikel wird die Bedeutung der roten Rezepte, ihre Gültigkeit und die damit verbundenen finanziellen Aspekte detailliert erläutert.

Was ist ein rotes Rezept?

Ein rotes Rezept, auch als Kassenrezept oder rosa Rezept bezeichnet, ist ein Formular, das von einem Arzt ausgestellt wird und das Verschreiben von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Hilfsmitteln beinhaltet, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Es ist das am häufigsten vorkommende Rezept im deutschen Gesundheitswesen und wird in der Regel elektronisch (E-Rezept) abgegeben. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Betäubungsmitteln oder wenn keine elektronische Abrechnung möglich ist, wird ein rotes Rezept auf Papier ausgestellt.

Wann wird ein rotes Rezept ausgestellt?

Ein rotes Rezept wird ausschließlich von Ärzten ausgestellt, die eine Kassenzulassung besitzen. Das bedeutet, dass die Verordnung an eine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird. Auf dem Rezept werden nur verschreibungspflichtige Arzneimittel, Medizinprodukte oder Hilfsmittel verordnet, die zum Leistungskatalog der Krankenkasse zählen. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter 12 Jahren: Wenn ein Arzneimittel für das Alter des Kindes zugelassen ist, dürfen auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente mit dem Kassenrezept verordnet werden.

Wie viele Arzneimittel können auf einem roten Rezept verordnet werden?

Grundsätzlich darf ein Arzt auf einem roten Rezept maximal drei unterschiedliche Arzneimittel verordnen. Für die folgenden Fälle gelten jedoch Ausnahmeregelungen:

  • Bei der Verordnung von Vitaminpräparaten
  • Bei der Verordnung von Arzneimitteln, die zur Behandlung von Allergien eingesetzt werden
  • Bei der Verordnung von Arzneimitteln, die zur Behandlung von Neurodermitis oder Psoriasis eingesetzt werden

Neben der eigentlichen Verschreibung können auf dem Rezept auch zusätzliche Informationen vermerkt werden, wie zum Beispiel die Dosierung oder die Dauer der Einnahme.

Gültigkeit des roten Rezepts

Die Gültigkeit eines roten Rezepts beträgt in der Regel vier Wochen. Das bedeutet, dass der Patient das Rezept innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung einlösen muss. Der Tag der Ausstellung wird mitgezählt. Wenn ein Rezept abgelaufen ist, dürfen die Apotheken das verordnete Arzneimittel nicht mehr ausgeben. Dies gilt auch für Medizinprodukte und andere Hilfsmittel.

Ein Ausnahme gibt es bei Entlassrezepten aus dem Krankenhaus. Diese sind in der Regel drei Tage gültig. Auf diesen Formularen ist der Hinweis „Entlassmanagement“ aufgedruckt. Auch hier zählt der Tag der Ausstellung mit.

Zuzahlungen bei roten Rezepten

Obwohl die Krankenkasse die Kosten für die Verordnung übernimmt, müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung leisten. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises. Allerdings gibt es sowohl einen Mindest- als auch einen Höchstbetrag:

  • Mindestzuzahlung: 5 Euro pro Rezept
  • Höchstzuzahlung: 10 Euro pro Rezept

Die Zuzahlung darf außerdem nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Wenn der Preis des Medikaments den Festbetrag, der für den jeweiligen Wirkstoff festgelegt ist, übersteigt, muss der Patient die Mehrkosten selbst tragen. Dies kann insbesondere bei Patentmedikamenten oder bei neu entwickelten Arzneimitteln der Fall sein.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Einige Patientenkreise sind von der Zuzahlung befreit oder haben Anspruch auf eine Reduzierung:

  • Personen mit geringem Einkommen: Wenn die addierten bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen, tritt für das restliche Kalenderjahr eine automatische Befreiung ein, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
  • Kinder unter 6 Jahren: Diese sind von der Zuzahlung befreit.
  • Schwerbehinderte: Ab einem Grad der Behinderung von 80 Prozent ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
  • Rentner: Ab dem 65. Lebensjahr ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.

Die Befreiung wird dem Arzt über das e-card-System beim Ausstellen eines Rezepts angezeigt. Somit kann der Arzt bereits im Vorfeld entscheiden, ob eine Zuzahlung anfällt oder nicht.

Unterschied zwischen rotem und blauem Rezept

Ein rotes Rezept ist ein Kassenrezept, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Im Gegensatz dazu ist ein blaues Rezept ein Privatrezept, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Auf einem blauen Rezept werden Arzneimittel verordnet, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse gehören. Der Patient muss den vollen Preis des Medikaments selbst tragen.

Ein blaues Rezept ist pauschal drei Monate gültig, es sei denn, eine konkrete Gültigkeitsdauer ist auf dem Rezept vermerkt. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass ein blauer Rezepttyp meist bei Privatpatienten oder in speziellen Fällen, wie zum Beispiel bei der Verordnung von sogenannten „Hochpreismedikamenten“, verwendet wird.

Rote Rezepte im Vergleich zu anderen Rezeptfarben

Neben dem roten Rezept gibt es auch andere Rezeptfarben, die jeweils eine unterschiedliche Bedeutung haben:

  • Grünes Rezept: Ein grünes Rezept wird verwendet, wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges, aber freiverkäufliches Medikament empfiehlt. Der Patient kann das Medikament auch ohne Rezept in der Apotheke erwerben, doch das grüne Rezept dient als Empfehlung des Arztes und ist eine wichtige Merkhilfe für die Einnahme. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig.
  • Weißes Rezept: Ein weißes Rezept, auch T-Rezept genannt, ist in der Regel innerhalb von sechs Tagen gültig. Es wird hauptsächlich bei der Verordnung von Betäubungsmitteln verwendet.
  • Gelbes Rezept: Ein gelbes Rezept, auch BtM-Rezept genannt, wird für Betäubungsmittel wie starke Schmerzmittel verordnet. Die Gültigkeit beträgt sieben Tage, wobei der Tag der Ausstellung nicht mitgezählt wird. Die Krankenkasse übernimmt den Großteil der Kosten.

Das E-Rezept und seine Bedeutung

Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen diese Arzneimittel nur noch als E-Rezept verordnen dürfen. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Betäubungsmitteln, dürfen Papierrezepte weiterhin verwendet werden.

Ein E-Rezept hat dieselbe Gültigkeit wie ein rosa Rezept, also vier Wochen. Es ist außerdem eindeutig mit der Versichertenkarte verknüpft, wodurch Fälschungen und Missbrauch verhindert werden. Ein weiterer Vorteil des E-Rezepts ist, dass es den Patienten nicht mehr in die Hand des Arztes gegeben wird, sondern direkt an die Apotheke übermittelt wird. Dadurch entfällt der Weg zur Apotheke, um das Rezept abzuholen.

Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten kann der Arzt oder die Ärztin zwischen Papier- und E-Rezept wählen. Das ist jedoch nicht verpflichtend.

Fazit

Ein rotes Rezept ist ein Kassenrezept, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Es wird von Ärzten mit Kassenzulassung ausgestellt und ist in der Regel vier Wochen gültig. Der Patient muss in der Regel eine Zuzahlung leisten, die zwischen 5 und 10 Euro liegt. Eine Ausnahme bilden bestimmte Patientengruppen, wie Kinder oder Personen mit geringem Einkommen, die von der Zuzahlung befreit sind.

Ein rotes Rezept unterscheidet sich deutlich von anderen Rezeptfarben, wie beispielsweise dem blauen Rezept, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Die Einführung des E-Rezepts hat die Abrechnungsprozesse vereinfacht und den Missbrauch von Rezepten reduziert.

Quellen

  1. Rezeptfarben und ihre Bedeutung
  2. Welches Rezept muss man nichts bezahlen?
  3. Bedeutung der Rezeptfarben
  4. Rotes Kassenrezept
  5. Gültigkeit von Rezepten in der Apotheke
  6. Rezeptunterschiede und Rezepte 2024

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